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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese AGB zugrunde. Anderslautende Bedingungen der Bestellerin haben nur Gültigkeit, soweit sie von TECHDOCK GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Die Lieferungen und Leistungen von TECHDOCK GmbH sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung definiert.

3. Rechte an Software, Know-how und Verfahren

3.1 Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung von TECHDOCK GmbH. Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.

3.2 Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden, und kann TECHDOCK GmbH die notwendige Anpassung nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde verlangen, dass ihm TECHDOCK GmbH zum Zwecke der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen Unterlagen und SourceCodes gegen eine angemessene Entschädigung ausliefert.

3.3 Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei TECHDOCK GmbH, auch wenn TECHDOCK GmbH die Source-Codes ausliefert, oder wenn der Kunde Softwareprogramme oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

4. Vorschriften im Bestimmungsland

Die Bestellerin hat TECHDOCK GmbH rechtzeitig vor Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen und im Bestimmungsland eingehalten werden müssen.

5. Termine

Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine. Die Zeiten gelten als eingehalten, wenn die Leistungen die vereinbarten Kriterien erfüllen. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Solche verlängern sich angemessen:

a. wenn TECHDOCK GmbH Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig besitzt, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;

b. wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;

c. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens oder Möglichkeiten von TECHDOCK GmbH liegen. TECHDOCK GmbH kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerung hat der Kunde TECHDOCK GmbH eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt TECHDOCK GmbH bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Abnahme

Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System versprochen, kann der Kunde von TECHDOCK GmbH verlangen, dass sie ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert. Ohne besondere Abrede hat der Kunde allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als genehmigt. Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, die TECHDOCK GmbH nicht zu vertreten hat, ist der Kunde gleichwohl zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

7. Garantie

7.1 TECHDOCK GmbH steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass die Dienstleistungen und Produkte die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. TECHDOCK GmbH erbringt über die schriftlichen Zusicherungen hinaus keine Gewährleistung, und garantiert nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele.

7.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die TECHDOCK GmbH nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

7.3 Im Rahmen der Gewährleistung behebt TECHDOCK GmbH alle Mängel der schriftlich zugesicherten Eigenschaften sowie alle Fehler, die nachweisbar auf ihre Unsorgfalt zurückgehen. Der Kunde hält dafür eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. TECHDOCK GmbH erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden. Demontage und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der TECHDOCK GmbH. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden verlangen.

8. Verwendungszweck, Haftung

8.1 Der Einsatz der Produkte und deren Verwendung für einen bestimmten Zweck ist ausschliesslich Sache des Kunden und erfolgt auf dessen eigene Verantwortung.

8.2 In keinem Fall haftet TECHDOCK GmbH dem Kunden oder Dritten gegenüber für Schäden, die sich direkt oder indirekt durch Gebrauch, allfällige Störungen oder Betriebsausfall usw. ergeben.

8.3 Ausgeschlossen ist insbesondere auch jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten. Dies gilt auch für Dienstleistungen.

9. Preise, Zahlungsbedingungen und Retention

9.1 Wenn bei Offerten keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten diese während 30 Tagen. TECHDOCK GmbH erbringt ihre Leistungen zu einem Festpreis oder zu einem Preis nach Aufwand. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung. Sie sind zur Zahlung fällig netto innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung.

9.2 Jegliches Retentions- und Rückgaberecht des Kunden an Lieferungen und Leistungen der TECHDOCK GmbH ist vollumfänglich wegbedungen.

9.3 Allfällige Bank-, oder Überweisungs Gebühren fallen zu Lasten des Rechnungsempfängers.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Soweit die Vereinbarungen keine besondere Regeln enthalten, gelten die Bestimmungen über den Auftrag gemäss Art. 394 ff OR. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist der Sitz der TECHDOCK GmbH.

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